Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt schrittweise neue Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle. Erfahren Sie, was die PPWR bedeutet, für wen sie relevant ist und worauf Unternehmen jetzt achten sollten.
Die Verpackungswelt verändert sich. Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) schafft die Europäische Union einen neuen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Die neuen Vorgaben betreffen unter anderem die Gestaltung, Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung und Kennzeichnung von Verpackungen.
Als Schweizer Verpackungshändler beliefern wir unsere Kundinnen und Kunden schweizweit zuverlässig mit Verpackungsmaterial. Wir verfolgen die Entwicklungen rund um die PPWR bereits seit geraumer Zeit und stehen in engem Austausch mit unseren Herstellern und Lieferanten. Die relevanten Anforderungen werden laufend geprüft und umgesetzt. Verfügbare Informationen und Nachweise zu unseren Produkten stellen wir entsprechend bereit. Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet das vor allem Sicherheit und Verlässlichkeit.
Unser Sortiment umfasst unter anderem Kartonagen, Packpapier, Luftpolsterfolie, Schaumfolie, Versandtaschen, Klebebänder und weiteres Verpackungsmaterial für Unternehmen.
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation. Die offizielle Bezeichnung lautet Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Die neue EU-Verpackungsverordnung schafft einen gemeinsamen europäischen Rahmen für Verpackungen. Sie betrachtet den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung von ihrer Herstellung über ihre Verwendung bis zur Entsorgung beziehungsweise Wiederverwertung.
Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden, Ressourcen effizienter zu nutzen, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 grundsätzlich unmittelbar in der EU.
Die Verordnung betrifft Verpackungen und Verpackungsabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Je nach Rolle können Hersteller, Importeure, Händler, E-Commerce-Unternehmen, Industrieunternehmen und weitere Marktteilnehmer betroffen sein.
Entscheidend ist insbesondere, ob Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Dabei spielen auch die Art der Verpackung, das Material, die Verwendung und die Rolle des jeweiligen Unternehmens eine wichtige Rolle.
Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union. Deshalb gilt die EU-Verpackungsverordnung nicht automatisch für sämtliche Unternehmen und Verpackungen in der Schweiz.
Verkauft ein Schweizer Unternehmen seine Produkte ausschliesslich in der Schweiz, ist die PPWR nicht allein aufgrund dieser Tätigkeit direkt anwendbar.
Anders kann es aussehen, wenn ein Schweizer Unternehmen verpackte Produkte in die EU exportiert oder dort auf dem Markt bereitstellt. Dann können die europäischen Verpackungsanforderungen relevant werden.
Entscheidend ist deshalb immer der konkrete Fall: Welche Produkte werden verkauft, welche Verpackungen werden verwendet und für welchen Markt sind sie bestimmt?
Auch für den Schweizer Markt gelten eigene Vorschriften. Unternehmen sollten deshalb die europäischen und die schweizerischen Anforderungen getrennt betrachten.
Die PPWR soll Verpackungsabfälle reduzieren, die Recyclingfähigkeit verbessern und die Kreislaufwirtschaft innerhalb der EU stärken.
Verpackungen sollen möglichst effizient eingesetzt und unnötige Verpackungen vermieden werden.
Verpackungen sollen so gestaltet werden, dass ihre Materialien besser gesammelt, sortiert und recycelt werden können.
Rohstoffe sollen effizienter eingesetzt und Kreisläufe stärker geschlossen werden.
Die neuen Vorgaben umfassen zahlreiche Bereiche. Welche Anforderungen konkret gelten, hängt von der Verpackungsart, dem Material, der Verwendung und dem Zielmarkt ab.
Verpackungen sollen auf das notwendige Mass reduziert und unnötiger Verpackungsaufwand vermieden werden.
Verpackungen müssen künftig bestimmte Anforderungen an ihre Recyclingfähigkeit erfüllen.
Für bestimmte Kunststoffverpackungen werden Mindestanteile an recyceltem Kunststoff eingeführt.
Für bestimmte Verpackungsbereiche werden Anforderungen und Ziele für Wiederverwendung eingeführt.
Für bestimmte Verpackungen werden harmonisierte Anforderungen an Kennzeichnung und Information eingeführt.
Für bestimmte Stoffe und Verpackungsarten gelten Einschränkungen, beispielsweise für PFAS bei bestimmten Lebensmittelkontaktverpackungen.
Für bestimmte Versandverpackungen enthält die PPWR Vorgaben zur Begrenzung von unnötigem Leerraum. Gerade für E-Commerce, Versandhandel und Logistik kann die Wahl der passenden Verpackungsgrösse deshalb künftig noch wichtiger werden.
Die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zu den neuen europäischen Verpackungsanforderungen.
Am 11. Februar 2025 tritt die Verordnung (EU) 2025/40 in Kraft.
Seit dem 12. August 2026 gilt die PPWR grundsätzlich. Viele konkrete Anforderungen werden jedoch erst später wirksam.
Weitere Anforderungen, etwa zur harmonisierten Kennzeichnung, werden abhängig vom jeweiligen Regelungsbereich schrittweise relevant.
Zahlreiche weitere Vorgaben an Verpackungen und deren Recyclingfähigkeit, etwa Mindestanteile an Rezyklat, werden relevant.
Die neuen europäischen Vorgaben bedeuten nicht automatisch, dass jedes Unternehmen sämtliche bestehenden Verpackungen ersetzen muss.
Entscheidend ist vielmehr, welche Anforderungen für die jeweilige Verpackung und den jeweiligen Zielmarkt gelten. Einen Überblick über unser gesamtes Verpackungssortiment finden Sie in unserem Shop.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den eigenen Verpackungen kann helfen, kommende Anforderungen besser einzuschätzen und zukünftige Beschaffungsentscheidungen gezielter zu treffen.
Welche Verpackungen werden aktuell eingesetzt?
Aus welchen Materialien bestehen die Verpackungen?
Für welche Produkte und Anwendungen werden sie verwendet?
Werden die Produkte ausschliesslich in der Schweiz oder auch in der EU verkauft?
Welche europäischen oder Schweizer Anforderungen sind für den jeweiligen Markt relevant?
Gibt es Möglichkeiten, Verpackungen materialeffizienter einzusetzen?
Ob Sie bereits bei uns einkaufen oder dies vorhaben: Bei Fragen zur PPWR im Zusammenhang mit unseren Produkten beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.
Kontakt aufnehmen© Aktualisiert am 28.08.2026, FRIMA-PAC AG