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Neue EU-Verpackungsverordnung PPWR: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt schrittweise neue Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle. Erfahren Sie, was die PPWR bedeutet, für wen sie relevant ist und worauf Unternehmen jetzt achten sollten.

PPWR EU-Verpackungsverordnung Verpackungsanforderungen

Die Verpackungswelt verändert sich. Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) schafft die Europäische Union einen neuen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Die neuen Vorgaben betreffen unter anderem die Gestaltung, Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung und Kennzeichnung von Verpackungen.

Wichtig: Welche Anforderungen konkret relevant sind, hängt unter anderem von der Verpackung, dem Material, der Verwendung und dem jeweiligen Zielmarkt ab.
Ihr Verpackungspartner

Verpackungslösungen für Schweizer Unternehmen

Als Schweizer Verpackungshändler beliefern wir unsere Kundinnen und Kunden schweizweit zuverlässig mit Verpackungsmaterial. Wir verfolgen die Entwicklungen rund um die PPWR bereits seit geraumer Zeit und stehen in engem Austausch mit unseren Herstellern und Lieferanten. Die relevanten Anforderungen werden laufend geprüft und umgesetzt. Verfügbare Informationen und Nachweise zu unseren Produkten stellen wir entsprechend bereit. Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet das vor allem Sicherheit und Verlässlichkeit.

Unser Sortiment umfasst unter anderem Kartonagen, Packpapier, Luftpolsterfolie, Schaumfolie, Versandtaschen, Klebebänder und weiteres Verpackungsmaterial für Unternehmen.

Grundlagen

Was ist die PPWR?

PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation. Die offizielle Bezeichnung lautet Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Die neue EU-Verpackungsverordnung schafft einen gemeinsamen europäischen Rahmen für Verpackungen. Sie betrachtet den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung von ihrer Herstellung über ihre Verwendung bis zur Entsorgung beziehungsweise Wiederverwertung.

Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden, Ressourcen effizienter zu nutzen, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 grundsätzlich unmittelbar in der EU.

Geltungsbereich

Für wen sind die neuen Verpackungsvorgaben relevant?

Die Verordnung betrifft Verpackungen und Verpackungsabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Je nach Rolle können Hersteller, Importeure, Händler, E-Commerce-Unternehmen, Industrieunternehmen und weitere Marktteilnehmer betroffen sein.

Entscheidend ist insbesondere, ob Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Dabei spielen auch die Art der Verpackung, das Material, die Verwendung und die Rolle des jeweiligen Unternehmens eine wichtige Rolle.

Schweiz im Fokus

Was bedeutet die PPWR für Schweizer Unternehmen?

Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union. Deshalb gilt die EU-Verpackungsverordnung nicht automatisch für sämtliche Unternehmen und Verpackungen in der Schweiz.

Verkauft ein Schweizer Unternehmen seine Produkte ausschliesslich in der Schweiz, ist die PPWR nicht allein aufgrund dieser Tätigkeit direkt anwendbar.

Anders kann es aussehen, wenn ein Schweizer Unternehmen verpackte Produkte in die EU exportiert oder dort auf dem Markt bereitstellt. Dann können die europäischen Verpackungsanforderungen relevant werden.

Entscheidend ist deshalb immer der konkrete Fall: Welche Produkte werden verkauft, welche Verpackungen werden verwendet und für welchen Markt sind sie bestimmt?

Auch für den Schweizer Markt gelten eigene Vorschriften. Unternehmen sollten deshalb die europäischen und die schweizerischen Anforderungen getrennt betrachten.

Ziele

Warum wurde die neue Verordnung eingeführt?

Die PPWR soll Verpackungsabfälle reduzieren, die Recyclingfähigkeit verbessern und die Kreislaufwirtschaft innerhalb der EU stärken.

01

Weniger Verpackungsabfälle

Verpackungen sollen möglichst effizient eingesetzt und unnötige Verpackungen vermieden werden.

02

Bessere Recyclingfähigkeit

Verpackungen sollen so gestaltet werden, dass ihre Materialien besser gesammelt, sortiert und recycelt werden können.

03

Ressourcen schonen

Rohstoffe sollen effizienter eingesetzt und Kreisläufe stärker geschlossen werden.

Anforderungen

Was regelt die EU-Verpackungsverordnung konkret?

Die neuen Vorgaben umfassen zahlreiche Bereiche. Welche Anforderungen konkret gelten, hängt von der Verpackungsart, dem Material, der Verwendung und dem Zielmarkt ab.

Verpackungsminimierung

Verpackungen sollen auf das notwendige Mass reduziert und unnötiger Verpackungsaufwand vermieden werden.

Recyclingfähigkeit

Verpackungen müssen künftig bestimmte Anforderungen an ihre Recyclingfähigkeit erfüllen.

Rezyklatanteile

Für bestimmte Kunststoffverpackungen werden Mindestanteile an recyceltem Kunststoff eingeführt.

Wiederverwendung

Für bestimmte Verpackungsbereiche werden Anforderungen und Ziele für Wiederverwendung eingeführt.

Kennzeichnung

Für bestimmte Verpackungen werden harmonisierte Anforderungen an Kennzeichnung und Information eingeführt.

Bestimmte Stoffe

Für bestimmte Stoffe und Verpackungsarten gelten Einschränkungen, beispielsweise für PFAS bei bestimmten Lebensmittelkontaktverpackungen.

Versand und E-Commerce

Auch unnötiger Leerraum wird zum Thema

Für bestimmte Versandverpackungen enthält die PPWR Vorgaben zur Begrenzung von unnötigem Leerraum. Gerade für E-Commerce, Versandhandel und Logistik kann die Wahl der passenden Verpackungsgrösse deshalb künftig noch wichtiger werden.

Zeitplan

Die PPWR kommt Schritt für Schritt

Die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zu den neuen europäischen Verpackungsanforderungen.

2025

Die Verordnung tritt in Kraft

Am 11. Februar 2025 tritt die Verordnung (EU) 2025/40 in Kraft.

2026

Grundsätzliche Anwendung Aktuell

Seit dem 12. August 2026 gilt die PPWR grundsätzlich. Viele konkrete Anforderungen werden jedoch erst später wirksam.

2028

Weitere Vorgaben

Weitere Anforderungen, etwa zur harmonisierten Kennzeichnung, werden abhängig vom jeweiligen Regelungsbereich schrittweise relevant.

2030

Weitere Anforderungen

Zahlreiche weitere Vorgaben an Verpackungen und deren Recyclingfähigkeit, etwa Mindestanteile an Rezyklat, werden relevant.

Verpackungen in der Praxis

Was bedeutet das für die Verpackungsauswahl?

Die neuen europäischen Vorgaben bedeuten nicht automatisch, dass jedes Unternehmen sämtliche bestehenden Verpackungen ersetzen muss.

Entscheidend ist vielmehr, welche Anforderungen für die jeweilige Verpackung und den jeweiligen Zielmarkt gelten. Einen Überblick über unser gesamtes Verpackungssortiment finden Sie in unserem Shop.

Vorbereitung

Was sollten Unternehmen jetzt prüfen?

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den eigenen Verpackungen kann helfen, kommende Anforderungen besser einzuschätzen und zukünftige Beschaffungsentscheidungen gezielter zu treffen.

1

Welche Verpackungen werden aktuell eingesetzt?

2

Aus welchen Materialien bestehen die Verpackungen?

3

Für welche Produkte und Anwendungen werden sie verwendet?

4

Werden die Produkte ausschliesslich in der Schweiz oder auch in der EU verkauft?

5

Welche europäischen oder Schweizer Anforderungen sind für den jeweiligen Markt relevant?

6

Gibt es Möglichkeiten, Verpackungen materialeffizienter einzusetzen?

FAQ

Häufige Fragen zur PPWR

Was bedeutet PPWR?
PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation". Die offizielle Bezeichnung lautet Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Seit wann gilt die PPWR?
Die Verordnung trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt seit dem 12. August 2026 grundsätzlich unmittelbar in der EU. Verschiedene konkrete Anforderungen werden erst zu späteren Zeitpunkten wirksam, teils bis 2030 und darüber hinaus.
Gilt die PPWR auch für Schweizer Unternehmen?
Nicht automatisch für jedes Schweizer Unternehmen. Relevant kann die PPWR insbesondere dann werden, wenn verpackte Produkte auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
Unser Unternehmen verkauft nur in der Schweiz. Betrifft uns die PPWR?
Wenn Produkte ausschliesslich in der Schweiz verkauft werden, ist die PPWR nicht allein aufgrund dieser Tätigkeit direkt anwendbar. Für den Schweizer Markt gelten die entsprechenden Schweizer Vorschriften.
Wir verkaufen Produkte in die EU. Kann die PPWR relevant sein?
Ja. Bei der Bereitstellung verpackter Produkte auf dem EU-Markt können europäische Verpackungsanforderungen relevant werden. Die konkreten Pflichten hängen vom jeweiligen Fall ab.
Betrifft die PPWR Kartonagen?
Kartonagen fallen grundsätzlich unter den Begriff Verpackungen. Welche konkreten Anforderungen gelten, hängt unter anderem von Verpackungsart, Verwendung und Zielmarkt ab.
Betrifft die PPWR Kunststoffverpackungen?
Ja. Für bestimmte Kunststoffverpackungen enthält die PPWR unter anderem Vorgaben zu Recyclingfähigkeit und zum Einsatz von recyceltem Kunststoff.
Müssen jetzt alle bestehenden Verpackungen ersetzt werden?
Nein. Die Anforderungen werden schrittweise eingeführt und unterscheiden sich je nach Verpackung, Material, Verwendung und Zielmarkt.
Ist dieser Beitrag eine rechtliche Beratung?
Nein. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Welche Anforderungen für ein konkretes Unternehmen gelten, sollte im Einzelfall fachlich oder rechtlich geprüft werden.

Fragen zu PPWR?

Ob Sie bereits bei uns einkaufen oder dies vorhaben: Bei Fragen zur PPWR im Zusammenhang mit unseren Produkten beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

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© Aktualisiert am 28.08.2026, FRIMA-PAC AG